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Wahlrechtsreform: AfD kann frische Ideen für Deutschland!

Der neue Bundestag wird kleiner. Endlich. Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig angesehene Beseitigung der Überhang- und Ausgleichsmandate unter Beachtung der gesetzlichen Regelgröße wurde von der Alternative für Deutschland bereits in der abgelaufenen Wahlperiode 2017-2021 mit einem vollständig ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes gefordert.

Hätte sich der Gesetzentwurf der AfD, der in der laufenden 20. Legislatur unter Aktualisierungen erneut zur Abstimmung gebracht wurde, durchgesetzt, hätte Deutschland ein schlüssiges Wahlrecht aus einem Guss mit einem neuen und demokratiebelebenden Element, dem sogenannten „Listenaufstieg“, und jeweils 598 Bundestagsmandaten.

Über die Möglichkeit des Listenaufstiegs wäre die Macht der Parteien beschränkt worden. Wähler hätten so nicht mehr nur die Möglichkeit gehabt, mit ihrer Zweitstimme eine starre Parteiliste zu wählen, sondern sich auch gezielt für einen Kandidaten zu entscheiden. So, wie wir es von der Kommunalwahl in Baden-Württemberg kennen beispielsweise.

Das hätte der Einstieg in mehr direkte Demokratie und Beschränkung der Parteienmacht werden können. Doch aus reinem Eigennutz haben sich weder die Ampel-Parteien SPD, FDP und Grüne, noch CDU/CSU oder die Linke für dieses Demokratie-Upgrade interessiert. Kapitale Fehlbesetzungen wie Ricarda Lang, Kevin Kühnert und andere hätten es in einem solchen Wahlsystem schwer, sich nur durch einen guten Listenplatz auf ihrer Parteiliste oben zu halten.

Hinzu kommt: Auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Ampel dann doch noch 630 Abgeordnete statt 598, was die Regelgröße des Deutschen Bundestages ist, ins Gesetz geschrieben. Auf Kosten der Steuerzahler und zu Lasten der Arbeitsfähigkeit des Parlaments!

Warum gerade 630? Es gibt keine Argumente, aber es gibt Gründe für diese Zahl: Die Ampel hat etwas getan, was sie sonst nie tut. Sie hat gerechnet. Dabei hat sie festgestellt, dass durch die Originalreform, wie sie die AfD vorschlug, allein die SPD nach dem Wahlergebnis von 2021 insgesamt 38 Mandate verlieren würde. Dieser Preis war den Genossen zu hoch. Erst die Partei, dann das öffentliche Wohl heißt nicht nur das Motto der SPD!

Hätte man unsere Ideen früher umgesetzt, wären 138 zusätzlichen Mandate bei der Bundestagswahl 2021 nicht entstanden – und den Steuerzahlern wären allein in der laufenden Legislatur Kosten von etwa zwei Milliarden Euro erspart geblieben.

Der Gesetzesvorschlag der AfD wurde in der vergangenen Legislaturperiode von allen anderen Parteien als verfassungswidrig klassifiziert. Sie ist jedoch von der Ampel im Jahr 2023 weitestgehend übernommen und nunmehr im Jahr 2024 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß anerkannt worden. Die AfD kann also frische und rechtmäßige Ideen für Deutschland! Und wir können vor allem eins: Ein basisdemokratisches Wahlrecht.