Melkkühe des Staates: „Steuer-Mauer“ soll Unternehmer-Auswanderung verhindern

Mit dem Schreckgespenst Rot-Rot-Grün versucht die Laschet-CDU derzeit verzweifelt, ihren Umfragen-Rückstand wettzumachen. Nicht fehlen darf da regelmäßig der Hinweis, dass zahlreiche Unternehmer das Land unter einer solchen Regierung verlassen, ihre Steuern also woanders entrichten könnten. Allerdings: Bereits jetzt gibt es eine Art „Steuer-Mauer“, die den Wegzug dieser besonders ertragreichen Melkkühe des überbordenden Steuer-Staates verhindern soll – und die, als Resultat schwarz-roter (!) Politik, zum 1. Januar 2022 erhöht werden soll. Denn die sogenannte Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG wird zum Jahreswechsel verschärft, worauf aktuell der FOCUS unter https://www.focus.de/finanzen/steuern/steuer-mauer-auswandern-so-einfach-ist-das-nicht-mehr-ab-1-1-2022-wegzugsbesteuerung-verschaerft_id_23076075.html hinweist: Jeder, der innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 Prozent an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft, also z.B. an einer GmbH, beteiligt war und seit mindestens 10 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, wird dann beim Auswandern neuerdings sofort steuerlich so behandelt, als hätte er seine Anteile an der Kapitalgesellschaft verkauft. Das Beispiel zeigt: Linke Steuerpolitik bekommt der Wähler auch dann, wenn er CDU wählt. Vielleicht etwas langsamer und unter weniger begleitendem Getöse als unter Rot-Rot-Grün, aber dennoch.